Ästhetik hat in der Zahnmedizin in den letzten Jahren eine stetig zunehmende Bedeutung erreicht. Der Wunsch nach "unsichtbaren" Füllungen und Versorgungen in Zahnfarbe ist mit modernen Technologien heutzutage ausgezeichnet erfüllbar.
Neue Werkstoffe wie Nanotechnologie-Kunststoffe (mit feinsten Partikelgrößen) und optimierte Klebeverfahren als auch der Werkstoff Zirkonoxidkeramik (eine hochreine und feste Keramik, die unter Industriebedingungen gefertigt wird) erlauben zahnfarbene Versorgungen in einer Qualität, die vor einigen Jahren so noch nicht realisiert werden konnte.
Steuerrechtlich gesehen gelten Aufwendungen für Zahnersatz (Teilkronen, Kronen, Brücken) nach § 33 EStG als "außergewöhnliche Belastungen" und können deshalb bei Ihrer Steuererklärung steuermindernd zum Ansatz gebracht werden.